Screenshots taugen nicht als Beweise
Tuesday, April 8. 2008
Gulli berichtet, dass Screenshots vor Gericht nicht als Beweis taugen, jemand haette urheberrechtlich geschuetztes Material in Tauschboersen angeboten.
Was ich viel interessanter finde ist allerdings folgende
Wird man nicht automatisch Anbieter von Teilen der Dateien, die man grade runterlaedt? Ist es nicht gerade das Anbieten von MP3s, was die Musikindistrie versucht zu verfolgen?
In diesem Fall verhaelt sich die ProMedia GmbH also genau wie ein Filesharer, den sie danach versucht zu verklagen. Ach ja, das sind ja die Guten, die duerfen das...
Weiter bei Gulli
Was ich viel interessanter finde ist allerdings folgende
Ein litauischer Student hatte im Auftrag der ProMedia GmbH nach urheberrechtlich geschütztem Material in Tauschbörsen gesucht. Dafür hatte er sich die Musik heruntergeladen und sein Vorgehen durch Screenshots dokumentiert.
Wird man nicht automatisch Anbieter von Teilen der Dateien, die man grade runterlaedt? Ist es nicht gerade das Anbieten von MP3s, was die Musikindistrie versucht zu verfolgen?
In diesem Fall verhaelt sich die ProMedia GmbH also genau wie ein Filesharer, den sie danach versucht zu verklagen. Ach ja, das sind ja die Guten, die duerfen das...
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